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Allgemeine Geschäftsbedingungen

WASENBEATS

Stand: 20. Februar 2025

I. ALLGEMEINE Bestimmungen
II. PARKORDNUNG
III. HAUSORDNUNG FESTIVALGELÄNDE
IV. ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG FÜR VERBRAUCHER
V. TICKET-SHOP

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der Zenner & Siegwart Event GbR („wir“, „uns“, „Veranstalter“) gelten für den Erwerb von Tickets und den Besuch der von uns allein oder zusammen mit örtlichen Veranstaltern durchgeführten Veranstaltungen („Veranstaltung“). Beim Kauf von Tickets zu einer Veranstaltung finden zusätzlich etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen unserer offiziellen Ticketpartner Anwendung, über die das Ticket für die Veranstaltung gekauft wurde. Gleichzeitig gelten die Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte. Mit dem Erwerb und Besitz eines Tickets zu einer Veranstaltung wird die Anwendbarkeit dieser AGB akzeptiert.

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Erwerb von Tickets

Tickets können nur bei der Zenner & Siegwart Event GbR erworben werden. Für die Abwicklung des Erwerbs der Tickets gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zenner & Siegwart Event GbR für den TICKET-SHOP in Ziffer V. Jeder Kunde darf maximal zehn (10) Tickets erwerben. Sollte die Anzahl der von einem Kunden georderten Tickets zehn (10) überschreiten, behält der Veranstalter sich vor, die über diese Beschränkungen hinausgehenden Bestellungen durch den Ticketanbieter stornieren zu lassen.

2. Kinder und Jugendliche

Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Zutritt auch in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (in der Regel die Eltern) nicht gestattet. Erziehungsbeauftragungen werden nicht akzeptiert.

Zur Überprüfung des Mindestalters sind die Altersnachweise (amtliches Ausweisdokument oder Personalausweis) vorzuzeigen, so dass ein Abgleich mit den Angaben erfolgen kann.

3. Die Haftung des Veranstalters

Die Haftung des Veranstalters für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, in Fällen von (einfacher) Fahrlässigkeit des Veranstalters für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Veranstalter. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

In den Fällen einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, für den Veranstalter bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung des Veranstalters für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Besuchers zuzurechnen sind.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

4. Begriffsbestimmungen

„Veranstaltungsgelände“ meint das Gelände in Gesamtheit, inklusive Parkflächen und den zugehörigen ausgewiesenen Wegen. Mit „Festivalgelände“ ist der Zuschauerbereich gemeint, der nach den Zugangskontrollen beginnt (sogenanntes „Infield“). „Parkflächen“ meint die die vom Veranstalter frei gegebenen und in den Lageplänen speziell hierfür ausgewiesenen Flächen zum Abstellen von Kraftfahrzeugen.

5. Betreten und Verlassen einzelner Bereiche

Vor dem erstmaligen Betreten des Festivalgeländes werden die für diesen Bereich erforderlichen Eintrittskarten komplett entwertet, dem Besucher wird nach Verfügbarkeit ein Armband angelegt und/oder ausgehändigt. Dieses entspricht keiner Auslasskarte und berechtigt nicht zum Wiedereintritt. Es gibt keinen Anspruch auf erneuten Einlass.

6. Sicherheits- und Gesundheitskontrollen, Präventionsmaßnahmen

Bei Einlass auf das Festivalgelände findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle mit Körperkontrolle (Bodycheck) durch den Ordnungsdienst statt. Es wird ebenso das mitgeführte Gepäck einer Sicherheitskontrolle unterzogen. Der Veranstalter ist berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern sowie den Besucher vom weiteren Verbleib auf dem Veranstaltungsgelände auszuschließen, wenn der Besucher:

Wir behalten uns das Recht vor, auch während der Veranstaltung stichprobenartig Kontrollen durchzuführen, um die Sicherheit der Veranstaltung und die Gesundheit der Besucher zu gewährleisten.

Der Veranstalter kann weitere angemessene Präventionsmaßnahmen anordnen, Mitwirkungshandlungen verlangen und Verhaltensregeln vorschreiben, insbesondere um gesundheitsbezogenen Erfordernissen zu entsprechen.

Die Besucher haben den Anordnungen des Veranstalters sowie den diesbezüglichen Anweisungen des Ordnungsdienstes Folge zu leisten. Der Veranstalter kann den Besuch der Veranstaltung oder den Verbleib auf dem Veranstaltungsgelände davon abhängig machen, dass seine Anordnungen und Anweisungen befolgt werden.

7. Bild- und Tonaufzeichnungen auf dem Veranstaltungsgelände

Auf dem Festivalgelände sind nur Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion zugelassen. Nicht erlaubt ist die Mitnahme von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion jeglicher Art. Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräte aller Art wie Tonbandgeräte, MP3-Rekorder und Diktiergeräte sind ebenfalls untersagt. Der Veranstalter kann dem Besucher den Eintritt zum Veranstaltungsgelände verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, die nicht zugelassenen Geräte zurück zu lassen.

Sämtliche Rechte an Ton- und Bildtonaufnahmen der Veranstaltung liegen zum Zwecke einer kommerziellen Verwertung ausschließlich beim Veranstalter. Niemand darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters entsprechende Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken aufzeichnen, senden und/oder öffentlich zugänglich machen. Das beinhaltet insbesondere auch die Verbreitung derartiger Aufnahmen direkt über das Internet.

8. Einwilligung zur Anfertigung und Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen

Wir können die Veranstaltung filmen, live-streamen und fotografieren und hiervon Audio- und audiovisuelle Aufnahmen anfertigen. Dies kann jeweils das Publikum einschließen. Mit dem Betreten des Festivalgeländes, willigt der Besucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen ein, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, bspw. über das Internet) ein. Das bedeutet insbesondere, dass der Besucher dem Veranstalter und dessen dritten Vertragspartnern/Lizenznehmern das zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht einräumt, Bildnisse, Stimme, Handlungen und/oder Aussagen des Besuchers in jeglicher Form ohne gesonderte Zustimmung des Besuchers aufzuzeichnen und in Medien seiner Wahl zu jeglichen kommerziellen und nicht-kommerziellen Zwecken zu vervielfältigen, zu senden, öffentlich zugänglich zu machen und/oder in sonstiger Form zu verbreiten.

9. Ausschluss von Besuchern

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht oder Feuerwerkskörper abbrennt, andere Besucher gefährdet (z.B. durch Crowd Surfing oder ähnliches) oder bei ihm der Verdachte einer Infektion mit dem Coronavirus oder einer ähnlichen ansteckenden Krankheit besteht, ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

10. Hör- und sonstige Gesundheitsschäden

Der Veranstalter haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden nur, wenn ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht schuldhaft nicht erfüllt wurde. Eine unmittelbare Nähe des Besuchers zu den Lautsprecher-Boxen ist zu vermeiden; entsprechende Absperrungen sind unbedingt zu beachten. Der Gebrauch von Gehörschutz wird insbesondere in der Nähe der Bühnen dringend empfohlen. Dieser kann kostenfrei an den Verkaufsständen oder Infostellen bezogen werden.

Der Veranstalter weist darauf hin, dass auch bei vollständiger Umsetzung eines angemessenen Schutz- und Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller gebotenen Hygienemaßnahmen eine Infektion des Besuchers mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) oder anderen Krankheitserregern nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.

11. Umgang mit der Eintrittskarte

Die Eintrittskarte ist aufzubewahren und nach Entwertung nicht mehr übertragbar. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Tickets ist nicht gestattet. Die Tickets dürfen nicht zu einem höheren Preis als den aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, privat veräußert werden. Schließlich ist eine Verwendung der Tickets zu Verlosungszwecken und/oder zur Durchführung von Gewinnspielen ausdrücklich untersagt. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d.h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit, und der Veranstalter ist zum entschädigungslosen Einzug dieser Eintrittskarte berechtigt. Bei Verlust der Eintrittskarte erfolgt kein Ersatz.

12. Nutzung des Geländes als Campingfläche

Das Campieren oder wilde Zelten auf dem Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet und wird behördlich verfolgt. Der Umweltschutz und die Grundsätze der Müllvermeidung und korrekten Abfallbeseitigung sind zu beachten. Das eigenmächtige Anlegen von Feuerstellen auf dem Veranstaltungsgelände ist wegen der daraus resultierenden Brandgefahr untersagt.

13. Anreise der Besucher/Parken/Zuteilung von Flächen

Der Besucher ist für seine Anreise zu der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein KFZ auf eigene Gefahr. Wildes Parken ist untersagt und wird behördlich verfolgt; Fahrzeuge dürfen nur auf genehmigten Parkflächen oder Parkplätzen abgestellt werden. Es gilt jeweils ergänzend die aushängende Parkordnung, den Anweisungen des Ordnungspersonals ist auch insoweit Folge zu leisten. Es besteht kein Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Parkplatzes. Eine Zuteilung von Parkplätzen erfolgt durch das Ordnungspersonal des Veranstalters. Die Flucht- und Rettungsgassen sind von jeglichen Aufbauten zu jeder Zeit freizuhalten.

14. Absage / Verlegung / Programmänderungen

14.1 Eine Veranstaltung kann abgesagt werden. Bitte informieren Sie sich deshalb rechtzeitig vor dem Reiseantritt auf unserer Webseite, ob die Veranstaltung auch wie angedacht stattfindet.

14.2 Bei Festivals können Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler(gruppen) um entsprechenden Ersatz, Ansprüche des Besuchers wegen der Absage einzelner Künstler(gruppen) bestehen nicht. Der Zutritt zu Veranstaltungsbereichen mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Zuschauerkapazitäten gewährt. Bei Erschöpfung des Aufnahmevolumens ist dem Veranstalter eine vorübergehende Beschränkung des Zutritts möglich, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet.

14.3 Unsere Haftung bei Absage, Abbruch, Verschiebung oder sonstigen wesentlichen Änderungen der Veranstaltung beschränkt sich auf die Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte ohne System- und Vorverkaufsgebühren. Persönliche Arrangements, die der Ticketinhaber einschließlich Reise- und Unterbringung im Zusammenhang mit der Veranstaltung trifft, erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr. Wir haften in diesen Fällen nicht über die Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte hinaus, insbesondere für getätigte Aufwendungen. Für diese Haftungsbeschränkung gelten die Einschränkungen gemäß Ziff. I.3. entsprechend.

Eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn eine Änderung eintritt, die die Veranstaltung zu einem wesentlich anderen Event macht, als ein Käufer eines Tickets vernünftiger Weise erwarten darf. Eine Änderung eines Künstlers oder mehrerer Künstler im Line-Up eines Festivals stellt keine wesentliche Änderung in diesem Sinne dar.

14.4 Wird die Veranstaltung auf Grund eines Umstands abgesagt, abgebrochen oder verschoben, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Einschränkungen aufgrund Covid-19 einschließlich Mutationen), wird der Veranstalter die Veranstaltung, soweit und sobald möglich und zumutbar, nachholen. In diesem Falle behalten die Tickets ihre Gültigkeit.

15. Sperrung/ Räumung von Flächen

Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Parkplatzbereiche oder sonstige Bereiche des Festivalgeländes vorübergehend oder vollständig räumen und absperren ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder den Anweisungen der von ihm beauftragten Personen und Firmen ist unmittelbar Folge zu leisten, um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden.

16. Witterungseinflüsse

Das Konzert findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, bei einer witterungsbedingten Gefährdung der Besucher die Veranstaltung jederzeit zu unterbrechen oder abzusagen. Es gilt dann die Reglung in Ziffer I. 14.

17. Aushänge/ Anweisungen

Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort, sowie die aktuellen Hinweise auf der offiziellen Homepage des Veranstalters www.wasenbeats.de und der Instagram-WASENBEATS-Seite www.instagram.com/wasenbeats .

18. Verbot gewerbsmäßigen Pfandsammelns

Das gewerbsmäßige Pfandsammeln ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände untersagt. Zuwiderhandlungen werden als Diebstahl zur Anzeige gebracht und führen zu einem unmittelbaren und dauerhaften Hausverbot.

II. PARKORDNUNG

1. Geltung der Parkordnung

Die Parkordnung gilt für alle auf den Plänen ausgewiesenen Parkflächen, sowie den zum Veranstaltungsgelände gehörenden Straßen und Wege. Mit Erwerb der Eintrittskarte und/oder Betreten des Geländes unterwirft sich der Besucher dieser Parkordnung in Ziffer II.

2. Anordnungen von Ordnungs- und Sicherheitskräften

Den Anordnungen von Ordnungskräften und Sicherheitsdiensten ist Folge zu leisten, diese gelten ergänzend zu diesen Reglungen.

3. Geltung der Straßenverkehrsordnung/ Nutzung der Parkbereiche

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und in den Parkbereichen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Zufahrt zu dem Veranstaltungsgelände ist im Übrigen beschränkt. Im Bereich des Veranstaltungsgeländes und der Parkbereiche ist stets mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Es dürfen in Parkbereichen nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis max. 3,5t und nur ohne Kfz-Anhänger abgestellt werden. Wildes Parken ist untersagt und wird behördlich verfolgt; Fahrzeuge dürfen nur auf genehmigten und ausgewiesenen Parkflächen oder Parkplätzen abgestellt werden. Fahrzeuge, die außerhalb gekennzeichneter Parkflächen oder durchfahrtsbehindernd auf Fahrwegen oder in Rettungsgassen abgestellt werden, können ohne Vorwarnung abgeschleppt werden. Die dafür anfallenden Gebühren trägt der Verursacher.

Es besteht kein Anspruch auf die Verfügbarkeit einer bestimmten Parkfläche innerhalb der gebuchten Kategorie. Die Parkflächen werden nach Bedarf geöffnet und den Besuchern von Ordnern zugewiesen. Die Flucht- und Rettungsgassen sind von jeglichen Aufbauten zu jeder Zeit freizuhalten.

4. Erlöschen der Parkberechtigung

Die Parkberechtigung entfällt, sofern das abgestellte Fahrzeug nicht haftpflichtversichert ist und/oder zwangsentstempelt und/oder nicht mit einem amtlichen Kennzeichen mit gültiger Prüfplakette versehen ist und/oder das Fahrzeug mit undichtem Tank/Motor oder sonst in einem nicht verkehrssicheren Zustand oder in einem Zustand, von dem Gefahr ausgehen könnte, abgestellt wurde.

5. Verbot des Wildcampens

Wildcampen ist verboten und wird behördlich verfolgt!

6. Keine Bewachung der Parkplätze

Eine Bewachung der auf Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge erfolgt nicht. Das Parken von Fahrzeugen geschieht auf eigene Gefahr. Ordnungsdienstpersonal wird zur Einweisung und zur Kontrolle der Zugangsberechtigungen eingesetzt, nicht zur Bewachung der Fahrzeuge.

7. Haftung des Veranstalters

Die Haftung des Veranstalters für Schäden durch Diebstahl oder Beschädigung der auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet grundsätzlich nicht für Schäden und Verluste, die dem Nutzer und Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen. Die Haftungsbeschränkungen in dieser Ziffer 7. unterliegen den Einschränkungen gemäß der Regelung in Ziffer I. 3 (Die Haftung des Veranstalters) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

8. Verbotene Gegenstände in den Parkbereichen

Zu verbotenen Gegenständen gehören u.a.

Das Mitführen solcher Gegenstände kann bereits bei der Anreise zur Abweisung des Fahrzeugs und zum Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung führen; mitgeführte Gegenstände dieser Art werden ersatzlos konfisziert und nicht wieder ausgehändigt.

9. Naturschutz

Die Natur ist zu schützen. Rücksichtnahme auf Flora und Fauna ist höchstes Gebot. Es ist strengstens untersagt, wassergefährdende Stoffe in den Boden einzubringen.

Es ist verboten wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Hiervon betroffen sind unter anderem alle Europäischen Vogel- und Fledermausarten. Bei Zuwiderhandeln gegen diese Vorschriften liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 69 BNatSchG vor, die mit einem Bußgeld durch die zuständigen Behörden geahndet werden kann.

10. Betrieb von Soundanlagen

Der Betrieb von Soundanlagen und Stromaggregaten ist auf Parkplätzen NICHT gestattet. Kleinere Lautsprecher sind so auszurichten, dass Sie die umliegenden Besucher nicht beschallen; die maximale Lautstärke kann von Ordnungskräften aus Gründen des Anwohnerschutzes begrenzt werden.

11. Rettungswege

Unbedingt zu beachten sind die Markierungen der Rettungswege! Die Rettungswege sind unter allen Umständen freizuhalten!

12. Verbot von Tieren

Das Mitführen von Tieren ist nicht erlaubt.

13. Müllentsorgung

Während der Veranstaltung sind Abfälle an den dafür bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen. Herrenlose Gegenstände, insbesondere Abfall und nicht zuordenbare Pfandflaschen, werden im Rahmen der regelmäßigen Reinigungen vom Veranstalter entsorgt.

14. Pflege von Wegen, Anlagen und Einrichtungen

Wege, Anlagen und sämtliche Einrichtungen des Veranstaltungsgeländes sind sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Dies gilt auch für die zur Verfügung gestellten Toiletten. Aus hygienischen Gründen dürfen Abwässer nur in dafür vorgesehene Ausgüsse entleert werden. Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten ist nicht gestattet. Mutwillige Beschädigungen von Bäumen und Gehölzgruppen sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt.

15. Gebot der Rücksichtnahme

Es ist Rücksichtnahme gegenüber anderen Personen zu üben.

16. Rauchverbot

Das Rauchen in Waldgebieten ist nicht gestattet.

17. Ausschluss von der Veranstaltung

Die Nichtbefolgung der Parkordnung kann zu einem zeitweisen oder vollständigen Ausschluss von der gesamten Veranstaltung führen.

18. Abreise

Zum Ende des Aufenthaltes sind die Parkplätze in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Zu einem ordentlichen Zustand gehört insbesondere, dass sämtlicher Müll in die bereitgestellten Gefäße und Stationen verbracht wird. Die Abreise muss bis spätestens 22. Juni 2025, 15:00 Uhr erfolgen, dann schließen alle Parkflächen.

19. Sonstige Anweisungen / Hinweise

Ergänzend zur Parkordnung gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort, sowie die aktuellen Hinweise auf der offiziellen Homepage www.wasenbeats.de und dem offiziellen WASENBEATS-Instagram-Profil.

III. HAUSORDNUNG FESTIVALGELÄNDE

1. Geltung der Hausordnung / Festivalgelände

Mit Festivalgelände ist der Zuschauerbereich gemeint, der nach den Zugangskontrollen zu den Bühnen beginnt (sogenanntes „Infield“). Mit Kauf der Festivaleintrittskarte und/oder Betreten des Geländes unterwirft sich der Besucher dieser Hausordnung in Ziffer III.

2. Anordnungen der Ordnungskräfte

Den Anordnungen der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten.

3. Betreten des Festivalgeländes

Das Betreten des Festivalgeländes ist nur mit gültiger Eintrittskarte oder gültigem Festivalpass erlaubt.

4. Kein Eintritt für auffällige Besucher

Offensichtlich betrunkene oder vergleichbar auffällige Besucher haben keinen Anspruch auf Einlass ins Festivalgelände.

5. Sicherheitskontrollen / verbotene und erlaubte Gegenstände

Beim Betreten des Festivalgeländes erfolgt eine Durchsuchung aller Personen (Bodycheck) auf verbotene Gegenstände.

Zu verbotenen Gegenständen gehören u.a.

  1. Jegliche Taschen und jegliche Rucksäcke mit Ausnahme der explizit erlaubten Taschen (siehe erlaubte Gegenstände)
  2. Getränke und Flüssigkeiten aller Art
  3. Helme
  4. Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
  5. Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug
  6. Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Sternwerfer und sonstige pyrotechnische Gegenstände aller Art (u.a. Bengalische Feuer)
  7. Stühle-, Sitzmöbel und Sitzgelegenheiten (z.B. Styroporwürfel)
  8. AUFZEICHNUNGSGERÄTE: professionelles Ton-, Foto- und Videoequipment ist untersagt
  9. Notebooks, Tablets
  10. Laserpointer
  11. Sperrige Gegenstände aller Art, z.B. Fahnenstangen, Regenschirme, Camping-Equipment, Selfie-Sticks.

Das Mitführen der vorstehend genannten Gegenstände kann zur Abweisung des Besuchers und zum Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung führen.

Auf das Festivalgelände dürfen ausschließlich folgende Gegenstände eingebracht werden (erlaubte Gegenstände):

6. Fluchtwege

Fluchtwege und Treppen sind jederzeit frei zu halten, dürfen nicht als Sitzgelegenheiten genutzt werden und sind zügig zu durchqueren.

7. Verbot von Tieren

Das Mitführen von Tieren im Festivalgelände ist nicht erlaubt.

8. Haftung des Veranstalters/Schließfächer

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und Verluste, die dem Nutzer und Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen. Für diese Haftungsbeschränkungen gelten die Einschränkungen in Ziffer I 3 (Die Haftung des Veranstalters) entsprechend.

9. Umgang mit Abfällen

Während der Veranstaltung sind Abfälle in die dafür bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen.

10. Geltung des Jugendschutzgesetzes

Auf allen Veranstaltungsflächen gilt das Jugendschutzgesetz.

11. Nutzung der Toiletten

Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten und Einrichtungen ist nicht gestattet.

12. Vandalismus

Mutwillige Beschädigungen jeglicher Gegenstände und Einrichtungen sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt.

13. Verbot des Betretens bestimmter Flächen

Das Betreten und Besteigen von Wallanlagen, Erklettern von Zäunen, Bäumen, Lichtmasten, Gebäuden, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten und anderen Infrastruktureinrichtungen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist verboten.

14. Aufenthalt ohne Berechtigung auf dem Veranstaltungsgelände

Personen die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Veranstaltungsgelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt!

15. Gebot der Rücksichtnahme

Es ist Rücksichtnahme gegenüber den anderen Festivalbesuchern zu üben.

16. Ausschluss von der Veranstaltung

Die Nichtbefolgung der Hausordnung kann zu einem vollständigen Ausschluss von der Veranstaltung führen. Mit einem Ausschluss von der Veranstaltung verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

17. Verbot der Gefährdung anderer Besucher

Jede Gefährdung anderer Besucher - insbesondere durch “Crowd-Surfen”, „Circle/Wall of death“, „Pogo-Tanzen“ oder durch Abbrennen von Feuerwerkskörpern (u.a. Bengalische Feuer, Nebelkerzen) - ist strengstens untersagt und führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.

IV. Alternative Streitbeilegung für Verbraucher

Sofern der Käufer, der Verbraucher ist und das Ticket online erworben hat, so weist der Veranstalter darauf hin, dass die Europäische Kommission seit dem 15.02.2016 hier: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereitstellt. Die E-Mailadresse des Veranstalters lautet: kontakt@wasenbeats.de

Sofern der Besucher das Ticket nicht online erworben hat, so weist der Veranstalter darauf hin, dass er nicht bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Ticket zu Zwecken erwirbt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

V. TICKET-SHOP

1. Geltungsbereich

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ziffer V (Ticket-Shop-AGB) gelten für das Verhältnis zwischen uns, der Zenner & Siegwart Event GbR (im Folgenden „wir“, „WASENBEATS“ oder „Veranstalter“), und Kunden und Ticketkäufern im WASENBEATS-Ticket-Shop (im Folgenden auch „Ticketkäufer“) nach Maßgabe des zwischen uns und dem Ticketkäufer geschlossenen Vertrages.

(2) Diese AGB können auf Wunsch des Ticketkäufers jederzeit bei uns per E-Mail an agb@wasenbeats.de oder schriftlich angefragt werden. Die AGB können auch auf unserer Webseite abgerufen werden.

(3) Auf die Verträge zwischen uns und dem Ticketkäufer finden ausschließlich diese AGB Anwendung. Abweichenden Regelungen oder Vorschriften des Ticketkäufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Regelungen oder Vorschriften des Ticketkäufers finden auch dann keine Anwendung, wenn wir diesen nicht individuell ausdrücklich widersprechen.

(4) Im Falle des Abschlusses eines Vertrages über Kauf von Tickets für Events oder Veranstaltungen kommt ein Vertrag über die Teilnahme an dem Event oder der Veranstaltung ausschließlich mit dem jeweiligen Veranstalter zustande. Auf den jeweiligen Vertrag zwischen Ticketkäufer und Veranstalter finden ergänzend durch den Veranstalter vorgegebene AGB ( https://www.wasenbeats.de/agb ) Anwendung. Im Falle von Widersprüchen zwischen Ziffern I bis IV der AGB und den TICKET-SHOP-AGB in Ziffer V haben die TICKET-SHOP-AGB in Ziffer V Vorrang.

2. Vertragsgegenstand – Vertragsschluss – Ticketkauf

(1) Gegenstand des Vertrages sind die Nutzung des Ticket-Shops von WASENBEATS auf den Webseiten www.wasenbeats.de und den hierzu gehörenden Subdomains sowie der Kauf von Tickets für Veranstaltungen und Events über die Plattform.

(2) Die Nutzung der Plattform und der Ticketkauf sind für Ticketkäufer ohne Registrierung möglich. Der Verkauf findet ausschließlich an Endkunden statt (B2C). Der Verkauf an Geschäftskunden (B2B) ist ausgeschlossen. Der Käufer bestätigt mit Abgabe des Kaufangebotes, den Kaufvertrag als privater Endkunde einzugehen und nicht als Geschäftskunde. Sollte der Vertrag durch einen Geschäftskunden eingegangen werden, behalten wir uns das Recht vor, den Kauf zu stornieren. (3) Die im Ticket-Shop dargestellten Möglichkeiten des Kaufs eines Tickets stellen eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots auf den Abschluss eines Vertrages zwischen Veranstalter und Ticketkäufer über den Kauf der Tickets dar. Ein Vertrag über den Kauf von Tickets und die Teilnahme an einem Event oder einer Veranstaltung erfolgt nach Auswahl der Veranstaltung sowie der Ticket-Menge und Eingabe der Versand- und Zahlungsdetails sobald der Ticketkäufer den Button „zahlungspflichtig bestellen“ betätigt und der Veranstalter die Bestellung angenommen hat oder mit Versand des Tickets.

(4) Ein Vertrag über den Kauf von Tickets sowie die Teilnahme an dem entsprechenden Event oder der Veranstaltung kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem WASENBEATS zustande.

(5) Die vom Ticketkäufer im Rahmen der Bestellung angegebenen Daten, die IP-Adresse des Ticketkäufers und die Bestelldetails werden nach Absenden der Bestellung von uns gespeichert. Details können unserer Datenschutzerklärung entnommen werden.

3. Entgelte

(1) Sämtliche Entgelte verstehen sich gemäß § 19 UStG. ohne Umsatzsteuer. Der Gesamtpreis für ein Ticket kann von dem aufgedruckten oder im Ticket angezeigten Ticketpreis abweichen. Der Gesamtpreis setzt sich aus dem Ticketpreis inklusive der Systemgebühr nach Abs. (2), ggf. anfallenden Zahlungsdienstleistungskosten und ggf. anfallenden Versandkosten zusammen. Die einzelnen Gebühren und der Gesamtpreis werden dem Ticketkäufer vor Abschluss der Bestellung angezeigt.

(2) Für die Bereitstellung des Online-Portals, die Buchungs- und Kontaktmöglichkeit, die Zurverfügungstellung und den Versand der Tickets sowie sämtliche weitere Leistungen im Bezug auf den Ticketverkauf berechnet WASENBEATS eine Systemgebühr in der während des Bestellprozesses angezeigten Höhe. Die Höhe der Zahlungsdienstleitungskosten bemisst sich in Relation zum Gesamtpreis vor Zahlungsdienstleitungskosten. (3) Dem Ticketkäufer stehen ausschließlich die Zahlung per Vorabüberweisung, per Kreditkarte, Debitkarte, Google Pay, Apple Pay und SEPA-Lastschrift über den Zahlungsdienstleister Stripe oder die Zahlung mittels Zahlungsdienstleister PayPal als Zahlungsmittel zur Verfügung. Die Zahlung per Stripe ist ohne Registrierung bei dem Zahlungsdienstleister möglich. Weitere Zahlungsarten werden nicht angeboten und werden zurückgewiesen. WASENBEATS ist jedoch berechtigt, weitere Zahlungsarten anzubieten.

(4) Die Rechnung kann vom Ticketkäufer angefordert werden und wird ggf. an die angegebene E-Mail-Adresse versendet. Es besteht beim Verkauf an Privatkunden kein Anspruch auf die Ausstellung einer Rechnung.

(5) Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.

(6) Aufrechnungsrechte stehen dem Ticketkäufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von WASENBEATS anerkannt sind oder wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht wie die Hauptforderung von WASENBEATS.

(7) Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich WASENBEATS das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Ist der Ticketkäufer Unternehmer, so wird das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Ticketkäufer vorbehalten, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.

4. Ticketversand

(1) WASENBEATS versendet die Tickets in Form einer PDF-Datei mit darin enthaltenem QR-Code digital per Mail an die vom Ticketkäufer angegebene E-Mail-Adresse. Ist im Bestellvorgangs eine andere Versandart von WASENBEATS angeboten und vom Ticketkäufer ausgewählt worden, so erfolgt der Versand über die vom Ticketkäufer ausgewählte Versandart.

(2) Der Ticketkäufer ist verpflichtet, alle Angaben in unseren Eingabemasken, insbesondere hinsichtlich der Versanddaten, wahrheitsgemäß und korrekt zu machen. WASENBEATS haftet nicht für einen fehlgeschlagenen Ticketversand aufgrund der Angabe falscher Daten während der Bestellung.

5. Stornierungen

(1) Tickets können vom Ticketkäufer nicht storniert werden. Nur nicht-personalisierte Tickets können weiterverkauft oder weitergegeben werden.

(2) WASENBEATS ist jedoch berechtigt, eine Bestellung zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Ticketkäufer während des Bestellvorgangs mitgeteilte Voraussetzungen für die Veranstaltung nicht erfüllt, gegen die AGB von WASENBEATS verstößt oder versucht, solche Bedingungen oder Voraussetzungen zu umgehen. Hinsichtlich der Wirkungen des Rücktritts gelten die gesetzlichen Bestimmungen unter Ausschluss des § 350 BGB (Erlöschen des Rücktrittsrechts nach Fristsetzung). Desweiteren gelten die Besetimmungen unter Ziffer I bis IV, insbesondere die Bestimmungen, nach denen WASENBEATS zu einem Rücktritt, der Stornierung vom Kaufvertrag oder der (ggf. ersatzlosen) Entwertung des Tickets oder der Absage der Veranstaltung unter Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte ohne System- und Vorverkaufsgebühren berechtigt ist.

6. Widerrufsrechte

Ein Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB nicht für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Daher besteht kein Widerrufsrecht beim Kauf von Tickets für Veranstaltungen.

7. Pflichten des Ticketkäufers

(1) Der Ticketkäufer hat selbstständig sicherzustellen, dass er rechtzeitig zum Veranstaltungszeitpunkt am Veranstaltungsort eintrifft. Der Ticketkäufer hat dafür Sorge zu tragen, genügend Zeit für eventuelle Einlass- und Sicherheitskontrollen einzuplanen. WASENBEATS haftet nicht für eine zu spätes Eintreffen des Ticketkäufers am Veranstaltungsort.

(2) Dem Ticketkäufer ist die Verwendung der Tickets für gewerbliche Zwecke ohne vorherige schriftliche Zustimmung des jeweiligen Veranstalters untersagt. Zu den gewerblichen Zwecken gehören insbesondere die Verwendung von Tickets für Werbe- oder Marketingzwecke und der Ticketweiterverkauf in dem vom Hausrecht des Veranstalters erfassten Bereich des Veranstaltungsgeländes. Ein Verstoß gegen die vorgenannten Pflichten berechtigt den Veranstalter zum einseitigen Kündigungsrecht nach § 5 (3) dieser AGB.

8. Nutzungs- und Vermarktungsrechte

Sämtliche Urheber-, Nutzungs- oder Schutzrechte an den Inhalten, Darstellungen, Logos, Fotos, Grafiken und Bildern auf den Webseiten und in anderen Medien von WASENBEATS verbleiben bei dem jeweiligen Rechteinhaber. Der Vertrag mit dem Ticketkäufer räumt diesem keine Nutzungsrechte an diesen geschützten Gütern ein.

9. Gewährleistung und Haftung – Haftungsausschluss

(1) WASENBEATS haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf der Veranstaltungsseite und im Ticket-Shop gemachten Angaben bezüglich der Veranstaltung. Weiterhin gelten die Haftungsausschlüsse aus Ziffer I Nummer 3 der AGB.

(2) Die Haftung von WASENBEATS für kurzzeitige, unerhebliche oder von WASENBEATS nicht zu beeinflussende Störungen der Abrufbarkeit der Webseite und der Veranstaltungsseite ist ausgeschlossen. Dies gilt auch und insbesondere bei Störungen der Abrufbarkeit aufgrund von Wartungsarbeiten an der dem Service zugrundeliegenden Webseite oder Serverstruktur. Diese Fälle berechtigten den Ticketkäufer nicht zur Minderung, Kündigung oder der Geltendmachung etwaiger Ersatzansprüche. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Störungen, die in der unbefugten Verwendung der Zugangsdaten des Ticketkäufers begründet liegen, wenn der Ticketkäufer die unbefugte Verwendung zu vertreten hat.

(3) WASENBEATS haftet darüber hinaus lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von WASENBEATS oder von einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von WASENBEATS beruhen. Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen von WASENBEATS zu vertretenden Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruhen, haftet WASENBEATS nur für vertragstypische und vorhersehbare Schäden. Vertragswesentliche Pflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zwischen dem Anbieter und dem Ticketkäufer überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Ticketkäufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen besteht keine Haftung.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für alle mit uns verbundenen Unternehmen sowie für eine persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Gesellschafter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von WASENBEATS und/oder mit WASENBEATS verbundenen Unternehmen.

10. Datenschutz und Einverständnis in Datennutzung

Wir nehmen den Schutz der Daten der Kunden und Ticketkäufer ernst. Eine umfassende Erklärung darüber, wie wir die Daten der Kunden und Ticketkäufer erheben, speichern und verarbeiten kann unserer Datenschutzerklärung entnommen werden.

11. Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Ticketkäufer gegenüber dem Anbieter oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

12. Änderungen dieser AGB

Wir behalten uns vor, im Falle von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen. Der Ticketkäufer wird über eine Änderung der Geschäftsbedingungen vorab schriftlich oder per E-Mail informiert. Die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entfalten Gültigkeit ab dem Zeitpunkt, in dem der Ticketkäufer den neuen AGB schriftlich, per E-Mail oder über unsere Webseite zustimmt oder spätestens nach Ablauf einer Frist von 6 (sechs) Wochen nach Unterrichtung des Ticketkäufers über die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn der Ticketkäufer den geänderten Bedingungen innerhalb dieser Frist nicht widersprochen hat.

13. Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

(1) Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Absatzes 2 etwas anderes ergibt.

(2) Ist der Ticketkäufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, so ist der Gerichtsstand unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Ticketkäufer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Im Falle eines Vertrages mit einem Verbraucher, ist Gerichtsstand unser Geschäftssitz, falls der Ticketkäufer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt. Dies gilt auch, wenn der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Ticketkäufers zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(3) Für die Verträge nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14. Streitbeilegung; Umsetzung der ODR-Richtlinie

(1) OnlineStreitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODRVO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur OnlineStreitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

(2) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.